Naschmarkt-Ordinationen

Sinn und Unsinn von Nahrungsergänzungsmitteln

Es ist sicher Ihnen auch schon passiert: ein blonde junge Frau, schwanger in der 32. Woche, konsultiert Sie wegen Müdigkeit, Mattigkeit, Blässe, Schwindel, Herzklopfen, und ähnlichen Symptomen. Jeder von Ihnen wird sofort an die Differentialdiagnose „Eisenmangel“ denken, dies der Patientin mitteilen, sie mit einer entsprechenden Zuweisung zur Untersuchung von Blutbild und Eisenstoffwechselparameter ausstatten und tröstend mitteilen, dass man die Beschwerden in Kürze mit der Verordnung/Einnahme eines entsprechenden Eisenpräparates beseitigen kann.

Auch dem Autor dieser Zeilen ist dies kürzlich passiert, jedoch antwortete die junge Dame, dass sie bereits ein Präparat mit Spurenelementen sowie auch Eisen aus dem Supermarkt einnehme, ob ich denn das Präparat mit dem Namen „X“ nicht kenne. Natürlich kannte ich dieses Präparat nicht, jedoch zeigt mir ein kurzer Blick in das Verzeichnis „Austria-Codex“, dass es sich dabei nicht um ein zugelassenes apotheken- und rezeptpflichtiges Präparat handelt, auch nicht um eine zugelassene apothekenpflichtige, jedoch nicht rezeptpflichtige Spezialität, sondern um ein Nahrungsergänzungsmittel, welches in Regalen von Supermärkten, Reformhäusern, Drogerien oder in „Para-Pharmazie“-ähnlichen Geschäften den Kunden angeboten wird.

Nun kennen Sie vielleicht solche Geschäfte und die dort vertriebenen Spezialitäten oft nur aus dem Urlaub (z. B. in Frankreich oder Italien), aber auch in Österreich beginnt sich ein Typ des „Gesundheitssupermarktes“ zu etablieren, in dem Sie mit einer großen Zahl von Nahrungsergänzungsmitteln konfrontiert werden, deren Vorzüge vielfach mit entsprechenden Werbeaussagen auf Plakaten gepriesen werden. Diese Präparate kann sich jeder kaufen, der der Werbung vertraut; er muss nicht einen Arzt konsultieren und mit einem Rezept in die Apotheke gehen; jeder kann für sich entscheiden, was ihm gut tun könnte.

Im Folgenden soll nun erörtert werden, in wie weit Nahrungsergänzungsmittel (künftig abgekürt „NEM“) sinnvolle Zusätze für unsere Ernährung darstellen und welches Einsatzgebiet für sie in Frage kommt bzw. ob sie geeignet ist, z. B. die Beschwerden der oben angesprochenen jungen Frau zu behandeln.

Grundlagen zum Vertrieb und zur Einnahme von Nahrungsergänzungsmittel („NEM“):

Heute sind diese Produkte nach einer gesetzlichen Änderung auch aus österreichischen Reformgeschäften, Drogerien, Supermärkten, aber auch Apotheken, nicht mehr wegzudenken:

NEM haben in der modernen Gesundheitsvorsorge einen festen Stellenwert, obwohl Skeptiker lange Zeit dachten, dass das Schlucken von definierten Wirkstoffen in Pillen, Tabletten, Kapseln, etc., aber auch in flüssiger Form, wie in Säften, etc., hauptsächlich den Herstellern derartiger Produkte zu Gute kommt. Heute weiß man, dass Nahrungsergänzungen durchaus gesundheitsfördernd sein können. Beworben werden NEM vor allem in Zusammenhang mit folgenden „Anwendungsgebieten“:

  • „Besseres“ Sehen
  • „Schönere“ Haut, Haare und Nägel
  • „Festere“ Knochen
  • „Funktionstüchtigere“ Gelenke
  • „Besseres“ Gedächtnis
  • „Strahlendere“ Zähne und ein „gesünderes“ Gebiss
  • „Aktiveres“ Sexualleben

NEM sind verbunden mit dem „Wellness-Boom“ und der „Anti-Aging“ Bewegung. Doch einer sorgfältigen Prüfung hält das oft etwas „vage“ formulierte „Anwendungsgebiet“ nicht stand.

So ist es kaum verwunderlich, dass auch NEM sich heute einer Qualitätsprüfung - zwar nicht durch eine staatliche Stelle wie die AGES, Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH - jedoch beispielsweise die „Nährstoff-Akademie Salzburg“ stellen können.

Grundsätzlich könnte ein derartiges Gütesiegel als ein brauchbares Instrument für die Konsumenten zur Orientierung auf einem Markt dienen, der von NEM überschwemmt wird. Allerdings wird das beschriebene Gütesiegel nur für Präparate, die über Apotheken vertrieben werden verliehen. Das ist jedenfalls nur ein kleiner Anteil des Gesamtmarktes. Für jene NEM, die vor allem über Drogerien und Supermärkte verkauft werden, wird es auch in Zukunft keine externe Orientierungshilfe geben.

Rechtliche Grundlagen der NEM:

Wesentlicher Rechtsakt der europäischen Gesetzgebung ist die Richtlinie 2002/46/EG. Diese wurde im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LmSVg), Bundesgesetzblatt 1 Nr. 13/2006 umgesetzt. Im § 3 Ziffer 4 dieses Gesetzes wird der Begriff „Nahrungsergänzungsmittel“ wie folgt definiert:

Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in Verkehr gebracht werden, d. h. in Form von z. B. Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen

Ergänzend als rechtliche Grundlage ist die Nahrungsergänzungsmittelverordnung Bundesgesetzblatt II Nr. 88/2004 sowie die Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen betreffend Toleranzen bei der Beurteilung des Vitamin- und Mineralstoffgehaltes vom Juli 2005 zu sehen.

Im Folgenden soll kurz auf die Eckpunkte der Verordnung eingegangen werden:

NEM dürfen nur verpackt und nach ihrer Meldung beim zuständigen Bundesministerium an den Letztverbraucher abgegeben werden, mit der Meldung ist ein Etikettenmuster vorzulegen.

Bei Verwendung von Vitaminen und Mineralstoffen dürfen NEM ausschließlich aus oder mit den in der Anlage 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung genannten Nährstoffen (Vitaminen oder Mineralstoffen) hergestellt werden. Diese Nährstoffe müssen in den in Anlage 2 taxativ aufgezählten Formen (Verbindungen) eingesetzt werden.

Die Verwendung anderer als in der Nahrungsergänzungsmittelverordnung genannten Vitamine und Mineralstoffe (s. Anlage 1) bzw. diese Vitamine und Mineralstoffe in anderen Formen (Anlage 2) ist nur mehr vorübergehend, nämlich bis zum 31. 12. 2009, also begrenzt zulässig unter bestimmten regulatorischen Auflagen.

Für „andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung“ als Vitamine, Mineralstoffe sollen noch Regelungen festgelegt werden, sie können daher – unter Beachtung des Missbrauchsprinzips - bis auf weiteres als NEM bezeichnet und eingesetzt werden.

Als Sachbezeichnung ist die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ zu verwenden, zusätzlich zu den Anforderungen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung sind folgende Angaben auf dem Etikett anzubringen:

  • Der Kategoriename oder die Beschaffenheit der Nährstoffe.
  • Die empfohlene tägliche Verzehrmenge in Portionen.
  • Ein Warnhinweis, die empfohlene Tagesmenge nicht zu überschreiten.
  • Ein Hinweis, dass NEM nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden dürfen und außerhalb der reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind.
  • Die Menge der Nährstoffe und sonstiger Stoffe als ernährungsspezifische Wirkung (numerische Angaben in den Einheiten der Anlage 1 als Durchschnittswerte). Diese Kennzeichnung hat pro empfohlener Tagesdosis zu erfolgen. Bei Vitaminen, Mineralstoffen die im Anhang der Nährwertekennzeichnungsverordnung genannt sind, müssen zusätzlich die Prozentsätze der Referenzwerte genannt werden.

Nicht als NEM zu bezeichnen sind Lebensmittel überwiegend pflanzlicher Herkunft (pflanzliche Lebensmittel) sowie „novel food“.

NEM in der öffentlichen Wahrnehmung:

NEM werden in der Öffentlichkeit durchaus widersprüchlich gesehen, in der Werbung wird immer wieder suggeriert, dass moderne Menschen in der westlichen Welt unzureichend mit Vitaminen und Mineralstoffen versorgt sind. Auch die „story“ von immer nährstoffärmeren Böden in Europa aufgrund der jahrhunderte langen agrarischen Nutzung unserer Böden geistert immer noch durch die Medien und verunsichert die Konsumenten. Andererseits sind sich Ernährungsfachkräfte einig, dass mit einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Kost die Versorgung mit allen nötigen Nährstoffen für den Großteil der Bevölkerung problemlos sicher gestellt werden kann. Einzig für einige Risikogruppen (z. B. Schwangere, Stillende, ältere Menschen) kann die gezielte Einnahme von NEM in der Vorbeugung oder der Konsum von speziell angereicherten Lebensmitteln sinnvoll sein.

Zum Nährstoffbedarf der Menschen in der modernen Welt ist Folgendes zu sagen: An sich sind Mangelerscheinungen an Nährstoffen in der westlichen Welt selten; trotzdem wird in der Werbung häufig eine schlechte Versorgung mit bestimmten Nährstoffen oder „Vitalstoffen“ behauptet, manchmal sogar von Mängeln der Versorgung der Bevölkerung gesprochen. Außer in den oben beschriebenen Risikogruppen sind Nährstoffmängel praktisch ohne Bedeutung, wenn man von extremer vegetarischer Ernährung absieht.

Manche Menschen erreichen zwar beim einen oder anderen Nährstoff die Zufuhrempfehlung nicht, das bedeutet für diese Person aber noch lange nicht, dass sie mit Nährstoffen schlecht versorgt ist oder gar Mangelerscheinungen fürchten muss. Die Empfehlungen der Ernährungs-Experten enthalten grundsätzlich großzügige Sicherheitspolster.

Wissenschaftliche Ernährungsgesellschaften veröffentlichen regelmäßig Mengenempfehlungen für die Zufuhr verschiedenster Nährstoffe. In Österreich gelten die sogenannten „DACH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr“. Die aktuelle Auflage dieses Werkes wurde im Jahr 2000 von den deutschsprachigen Ernährungsgesellschaften herausgegeben, dies erklärt auch den Titel: denn „DACH“ steht für die drei Länderkennzeichnungen Deutschland, Österreich und Schweiz. Diese Referenzwerte geben an, wie viel von den einzelnen Nährstoffen durchschnittlich täglich aufgenommen werden soll, um optimal versorgt zu sein und Mangelerscheinungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck beinhalten diese Werte eine großzügige Sicherheitsspanne von etwa 20 bis 30 Prozent.

Im Einzelfall kann der Bedarf an Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Nährstoffen durchaus geringer oder auch höher als in den angegebenen Referenzwerten sein. Dies bedeutet, dass jemand, der die empfohlene Zufuhrmenge nicht genau erreicht nicht zwangsweise Mangelerscheinungen fürchten muss. Eine Unterschreitung der Zufuhrempfehlung erhöht lediglich die Wahrscheinlichkeit für eine Unterversorgung. Um die Versorgung mit Nährstoffen im Einzelfall zu bestimmen, müsste man aufwendige Messungen im Blut, Gewebe, Harn, und Bestimmungen in von einzelnen Körperfunktionen durchführen, was jedoch nur in Einzelfällen, z. B. bei der in der Einleitung beschriebenen Frau mit den Symptomen eines Eisenmangel indiziert ist.

„Kritische“ Nährstoffe:

Laut dem österreichischen Ernährungsbericht 2003 gibt es einige Nährstoffe, die von manchen Bevölkerungsgruppen in zu geringer Menge aufgenommen werden und auf die man bei der Lebensmittelauswahl besonderes Augenmerk legen sollte. In allen Altersgruppen werden deutlich zu wenig Ballaststoffe konsumiert und im Durchschnitt auch zu wenig Folsäure, Jod, Kalzium und Vitamin D mit der Nahrung aufgenommen. Diese Nährstoffe zählen somit zu den „kritischen Nährstoffen“. Zusätzlich kommt bei jungen Mädchen und Frauen Eisen zu kurz, bei Jugendlichen und Senioren Magnesium und bei Hochbetagten auch Vitamin C.

In welchen Situationen kann nun eine gezielte Ergänzung der Ernährung sinnvoll sein?

Es sind dies bekannte Nahrungsmittelunverträglichkeiten (wie z. B.: Laktoseintoleranz), langfristige und/oder einseitige Reduktionsdiät, sehr eingeschränkte Lebensmittelauswahl (extreme vegetarische Kost), längere Einnahme mancher Medikamente oder chronischer Alkohol- und Tabakmissbrauch. Einen Sonderfall stellt die Ernährung jener Personen dar, bei denen so genannte bariatrische Operationen zur Verkleinerung des Mageneingangs mit dem Ziel einer Gewichtsreduktion durchgeführt wurden. Diese Patienten müssen jedoch mit Medikamenten behandelt werden, für diese sind NEM keineswegs ausreichend.

Kommen wir zurück auf so genannte physiologische Situationen, die eine entsprechende Substitution mit NEM sinnvoll erscheinen lassen. So sind hier Schwangerschaft, Stillzeit und sehr hohes Lebensalter besonders hervorzuheben. Bezüglich des Vitamin D kann bei älteren Menschen eine Unterversorgung vorhanden sein, weil ab dem 50. Lebensjahr die Fähigkeit abnimmt, durch Sonneneinstrahlung in der Haut selbst Vitamin D zu bilden. Auch eine zusätzliche Zufuhr von Vitamin B 12 kann bei älteren Menschen Sinn machen, weil durch eine atrophe Gastritis bei mehr als einem Drittel der über 60jährigen die Vitamin B12- Aufnahme im Darm verringert ist. Für Frauen mit Kinderwunsch und zu Beginn der Schwangerschaft ist die ausreichende Zufuhr von Folsäure besonders wichtig, um das Risiko einer Missbildung des Kindes zu verringern. Diese Zustände sollten jedoch der Behandlung durch Ärzte vorbehalten bleiben.

Inhaltsstoffe der NEM:

Was ist in den NEM am häufigsten drinnen? Man findet Folgendes: Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente aber auch Ballaststoffe und Präbiotika, sekundäre Pflanzenstoffe, ferner z. B. Omega-3-Fettsäuren, sowie sonstige - in der Wirkung „neutrale“ Substanzen (auch Füllstoffe, Gelatine, Konservierungsmittel, Farbstoffe, Süßstoffe oder Zucker).

Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente sind lebensnotwendige Substanzen. Unser Körper kann die meisten nicht selbst bilden, sie müssen daher mit der Nahrung zugeführt werden. Grundsätzlich teilen sich Vitamine in wasserlösliche und fettlösliche. Letztere, fettlösliche Vitamine sind in unserem Körper gut speicherbar, gibt es in der Versorgung Engpässe, kann der Organismus auf die Speicher zugreifen; Mängel sind so unwahrscheinlicher, dafür sind aber Überdosierungen möglich.

Bei wasserlöslichen Vitaminen ist ein Überschuss weniger problematisch, der Körper scheidet das Zuviel einfach mit dem Harn aus; eine zu geringe Zufuhr kann sich bei dem wasserlöslichen Vitaminen aber auch schneller bemerkbar machen.

Fettlösliche Vitamine

Wasserlösliche Vitamine

  • Vitamin A (Retinol)
  • B-Vitamine dazu zählen die Vitamine

B1, B2, B6, B12, Folsäure, Biotin,

Niacin, Panthotensäure

  • Vitamin D (Calcipherol)
  • Vitamin C (Ascorbinsäure)
  • Vitamin E (Tocopherol)
  • Vitamin K (Phylochinon)

Bei NEM, die fettlösliche Vitamine enthalten, sollte aus Sicherheitsgründen die empfohlene Zufuhrmenge nicht überschritten werden, um Überdosierungen zu vermeiden.

Bei den Mineralstoffen ist die Einteilung in Mengen- und Spurenelemente üblich und erfolgt aufgrund ihres mengenmäßigen Anteils im Körper. Mengenelemente (häufig auch „Mineralstoffe“ genannt) sind in größeren Mengen im Körper vorhanden, Spurenelemente andererseits in weitaus geringeren Mengen.

Beispiele für Mengenelemente sind:

  • Natrium
  • Chlorid
  • Kalium
  • Kalzium
  • Magnesium
  • Phosphor

Zu den Spurenelementen gehören:

  • Eisen
  • Jod
  • Zink
  • Selen
  • Fluorid

Sich mit allen Vitaminen und Mineralstoffen im Detail zu beschäftigen, würde den Umfang dieses Artikels bei weitem sprengen.

Schlussfolgerungen:

Die meisten Nahrungsergänzungsmittel sind bei definierten Risikogruppen (z. B. Jugendliche, schwangere oder stillende Frauen, Vegetarier, Menschen mit sehr einseitiger Ernährung, Betagte bzw. Hochbetagte) zur Einnahme zu empfehlen. Die in den NEM enthaltenen Wirkstoffe sollten jedoch bei diesen Risikogruppen nicht im „Gießkannenprinzip“ in Form einer Präparation mit zahlreichen Wirkstoffen angewandt werden. Sie sollten in Absprache mit dem Arzt selektiv eingesetzt werden. Echte Mangelzustände, wie sie möglicherweise bei Schwangeren trotz vorsorglicher Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels auftreten können und durch entsprechende Untersuchungen des Blutes gesichert sind, müssen mit zugelassenen Arzneimitteln durch den Arzt behandelt werden.

Es wird viel Aufklärungsarbeit notwendig sein, die Unterschiede zwischen Nahrungsergänzungsmitteln einerseits und zugelassenen Arzneimitteln andererseits den Konsumenten/Patienten klarzumachen. Wichtig wäre es, den Nahrungsergänzungsmitteln einen Platz in der Prävention der Krankheiten zuzuweisen und nicht in der Behandlung von Krankheiten.

Literatur: Auf Anfrage beim Autor

Dr. H. Rameis